Übersicht Petitionen

Die nachfolgenden Petitionen befassen sich fast ausschliesslich mit Themen rund um das Familienrecht.

Neben der Petition findet sich auch die Antwort des Ausschuß, gelegentlich auch ein Widerspruch zur Antwort.

Mindestqualifikation “Familienpsychologischer Sachverstädiger”
Petition Mindestqualifikation von Gutachern und Ablehnung der Petition

Verzicht auf generelle Mitwirkung des Jugendamtes bei Trennung der Eltern
Petition Jugendamt und Ablehnung der Petition

Befangenheitsablehnung eines Richters, Änderung der Zuständigkeit
Petition Befangenheit und Ablehnung der Petition
Widerspruch zur Entscheidung

Bedenkfrist bei Gerichtlichen Vereinbarungen und Bedrängung der Parteien
Petition Vereinbarungen und Ablehnung der Petition

Abschaffung des Verfahrensbeistandes, Streichung § 158 FamFG
Petition Verfahrensbeistand und Petition in Langversion Verfahrensbeistand.
Ablehnung der Petition sobald vorliegend

Weitere Petitionen zum Verfahrensbeistand
Qualifikation des Verfahrensbeistandes,  Petition von Thoralf Jurtz und Ablehnung der Petition

Verbindliche Ausbildung des Verfahrensbeistandes,  Petition von G. Müller
Ablehnung sobald vorliegend.

Keine obligate Bestellung eines Verfahrensbeistandes, Änderung des § 158 FamFG, Petition von F. Wenisch. 
Ablehnung sobald vorliegend.

Öffentlichkeit aller Petitionen
Petition Öffentlichkeit und Ablehnung der Petition
Widerspruch zur Ablehnuung

Einführung des Paritätischen Doppelresidenzmodell (Wechselmodell) im Sorgerecht
Petition pDRM und Ablehnung der Petition
Petition pDRM vom ISUV mit etwas anderem Schwerpunkt

Obligates eigenes Bild des Richters von Kind und Eltern, verbesserte Ausbildung des Richters, Änderung § 159 FamFG
Petition Richterliche Anhörung im Familienrecht. 
Ablehnung der Petition sobald vorliegend

Kein Geld für Lehrer, Schulen, Krankenhäuser, Richter - aber Milliarden für Elektroautos unter Vorwand “Umwelt”
Petition Keine Subvention für Elektroautos. 
Ablehnung der Petition sobald vorliegend

Beschleunigungsgebot umsetzen : Festlegung einer Verfahrenshöchstdauer von 6 Monaten und mehr, bessere
und qualifiziertere Richter, Änderung § 155 FamFG
Petition Verfahrensbeschleunigung und Höchstdauer von 6 Monaten. 
Ablehnung der Petition mit den üblichen “Argumenten

 

 

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