Besser machen - 2

Appelle an Jugendamt, Ärzte, Erzieher, Lehrer und Politik


Gefährlich ist nicht das, was wir nicht wissen.
Sondern das, was wir bestimmt zu wissen meinen, was in Wahrheit aber falsch ist.
(nach Mark Twain)
 

 

Appell an das Jugendamt
Verfassen Sie nicht Stellungnahmen über Kinder und Eltern, die Sie gar nicht kennen. Das ist schlicht Betrug.
Tragen Sie nicht Behauptungen und Vermutungen in die Verfahren oder stellen sich unreflektiert auf eine Seite.
Dies ist verantwortungslos, unredlich und Sie schüren damit Konflikte.
Dulden Sie nicht Umgangsverweigerung und Entfremdung – meist durch Mütter,  zunehmend aber auch durch Väter.
Befreien Sie sich von dem Wahn, dass jede verschmutze Hose, jede Verspätung in der Schule, das einmal kalt gewordene Essen und das geduldete Springen in eine Pfütze die  Erziehungsfähigkeit der Eltern in Frage stellen.
Legen Sie in allem einen vernünftigen Maßstab an, der auch für Sie selbst gelten würde.
Konstruieren Sie nicht aus allem, was nicht Ihren Vorstellungen von der idealisierten Bilderbuchfamilie entspricht, eine Kindeswohlgefährung ! Bleiben Sie am Boden : Auch in normalen Familien gibt es Streit und es läuft nicht alles rund. So ist Leben.
Achten Sie das Grundgesetz: Eltern müssen nicht Ihre Weltsicht haben.
Kümmern Sie sich um Kinder, die wirklich gefährdet sind, statt mit Spekulationen, voreiligen und substanzlosen Stellungnahmen immenses Leid in normale Familien einzutragen.
Lernen Sie zu unterscheiden zwischen Behauptung, Vermutung und Tatsache.

In einem Satz: Behandeln Sie Eltern und Kinder so, wie Sie selbst behandelt werden möchten
 

Appell an Ärzte aller Fachgebiete
Erstellen Sie keine Fernbegutachtung. Das ist ausnahmslos unseriös.
Erstellen Sie keine Gefälligkeitsatteste. Lassen Sie sich nicht instrumentalisieren.
Seien Sie zurückhaltend mit vorschnell in die Welt gesetzten Diagnosen wie “Demenz” und “Depression”
Die Folgen für die Betroffenen können absolut fatal sein.
Bleiben Sie bei der Wahrheit, auch wenn der Richter etwas anderes hören will.

In einem Satz: Diagnostizieren und behandeln Sie so, wie Sie selbst diagnostiziert und behandelt werden möchten
 

Appell an Erzieher, Lehrer und Sonstige
Machen Sie Ihre Aussagen ausschließlich dort, wo sie hingehören: Im Gerichtssaal und in Anwesenheit der Beteiligten. Damit diese auch die Möglichkeit  haben, darauf einzugehen und fehlende Informationen zu ergänzen. Geben Sie keine  Auskünfte an Verfahrensbeistände, Jugendamt und „Sachverständige“.
Sie werden verwundert sein, was aus Ihren Aussagen für Geschichten entstehen.
Reden sie nicht über Eltern, sondern mit Ihnen.
Seien Sie zurückhaltend mit Ihren „Erkenntnissen“, Sie wissen von den komplexen internen  Abläufen in der Familie sehr viel weniger, als sie meinen.  Wer für was verantwortlich ist lässt sich nicht so einfach sagen, wie sie meinen.
Durch manch forsche Behauptung haben Kinder schon den Kontakt zu einen Elternteil gänzlich verloren.
Da schlägt ihr Wunsch, mit “klugen Erkenntnissen” dem Kindeswohl zu dienen rasch ins Geegnteil um.

Achten Sie das Grundgesetz: Eltern müssen nicht Ihre Weltsicht haben und sind dennoch  gute Eltern

In einem Satz: Behandeln Sie Eltern und Kinder so, wie Sie selbst behandelt werden möchten


Appell an Politik und Justizverwaltung
Stellen Sie soviel Richterliches Personal zur Verfügung, dass wenigstens die Akten gelesen  werden und die Betroffenen nicht im 30 min Takt abgefertigt werden. Wenn Rechtliches Gehör zur Farce wird ist ein Staat am Ende.
Eine funktionierende Justiz, die mehr ist als nur Kulisse ohne Inhalt, ist genauso wichtig wie Wasser, Strom, Luft, Krankenhäuser, eine unbestechliche Polizei. Ist die Justiz am Ende ist die Gesellschaft am Ende.
Eine funktionierende Justiz ist eine absolute staatliche Aufgabe, nicht Luxusbahnhöfe und Luxusflughäfen, Subventionen für Skilifte, Banken, Überproduktion, Autoverschrottung.
Da die Anwaltskosten die Verfahrensgebühr meist um mehr als das hundertfache übersteigen, ebenso die Kosten für “Gutachten” kann man darüber nachdenken, die Verfahrensgebühr anzuheben : Für mehr und bessere Richter.
Wenn etwa ein Gericht sich ausser Stande sieht, Akteneinsicht zu gewähren oder den Eingang  von Einschreiben zu bestätigen läuft etwa sehr falsch.
Stellen Sie soviel Richterliches Personal zur Verfügung, dass ein durchschnittliche  Verfahrensdauer von 3 Monaten möglich ist und sich der Richter selbst ein Bild von den Eltern,  dem Kind und der Interaktion aller machen kann.
>> Petition § 159,  >> Petition Verfahrensdauer
Jeder Tag, den ein Verfahren schwelt ist eine Qual für die Betroffenen.
Zudem wird  der Rechtsweg abgeschnitten: Die Zeit schafft Fakten.
Stellen Sie soviel Personal zur Verfügung, dass korrekt und ausführlich protokolliert  werden kann.
Ein „Protokoll“ aus einem Satz wie „Sämtliche Aspekte des Falles wurden  ausführlich diskutiert“ ist schlicht inakzeptabel.
Achten Sie das Grundgesetz statt eine Pseudo-Justiz zu betreiben.
 

Appell an Verfahrensbeistände:  sinnlos
Der Verfasser ist der Ansicht, dass der Verfahrensbeistand im Familiengerichtlichen Verfahren keinen Platz hat und in der Nutzen / Schaden Realtion  der Schaden überwiegt.  >> Petition Verfahrensbeistand
 

Appell an Anwälte:  sinnlos
Anwälte lernen am Familiengericht: je mehr sie mit Dreck auf den nicht vertretenen Elternteil werfen, umso leichter und wahrscheinlicher gewinnen sie das Verfahren.
Von dem geworfenen Dreck bleibt beim Familiengericht am Werfenden wenig, am Beworfenen immer etwas hängen.
Anwälte sehen: Am Familiengericht wird nichts hinterfragt, wird nichts recherchiert, spielt Wahrheit keine Rolle. Amtsermittlungen stehen am Papier, mehr nicht.

Die Fantasie und der Reichtum an erfundenen Horrorgeschichten lässt jeden Schriftsteller vor Neid erblassen.
Auch der Mandant will oft – und das absolut zum Schaden des Kindes – den anderen Elternteil „besiegen“.
Er will alles: Kind und Unterhalt und die Erniedrigung des anderen.

In § 27 FamFG liest man niedlich :
„Die Beteiligten haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben“ So steht es nun brav am Papier und hat doch keinerlei Konsequenz. Eine Einladung zum Betrug, wenn der Richter nicht konsequent für Wahrheit steht. Zimmermann/ kommentiert so:
“§ 27/2 entspricht § 138  ZPO. Taktisches Vorgehen wird dadurch nicht verboten. Sanktionen bestehen kaum, allenfalls Strafbarkeit wegen (versuchtem) Prozessbetrug ist denkbar.”  (Walter Zimmermann, ZPO 9. Auflage, ZAP-Verlag)

Wenn es der Richter duldet und honoriert, dass in dem von ihm zu leitenden Verfahren Vermutung, Behauptung, üble Nachrede und Spekulationen die Grundlage des Urteils sind, kann man es den Anwälten nicht vorwerfen, dass sie dies ausnutzen.
Nicht der Anwalt soll eine Einigung herstellen, nicht der Anwalt soll ermitteln und nicht der Anwalt muss für Ehrlichkeit und Wahrheit sorgen. Dies ist ausschliesslich die Aufgabe des Richters.
Den Anwalt als Organ der Rechtspflege gibt es nicht, er ist eine Illusion.

Der Appell an Anwälte, redlich zu handeln, wäre im aktuellen Umfeld des Familienrechtes die Garantie, jedes Verfahren zu verlieren und damit beruflich zu scheitern.

 

Wir nennen den Staat, der Menschen die Kinder entreisst, um die Eltern politisch gefügig zu machen,
zu brechen und zu strafen mit bestem Gewissen einen Terrorstaat.
Aber wir nennen den Staat, der aufgrund von Schlamperei, Faulheit, Inkompetenz und bisweilen wohl auch aufgrund von Korruption Eltern und Kindern das gleiche unermessliche Leid zufügt „Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland“.
Beides ist in gleicher Weise unerträglich.

 

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