Besser machen - 1

Appelle an Eltern und Richter    -    Teil  1


Gefährlich ist nicht das, was wir nicht wissen.
Sondern das, was wir bestimmt zu wissen meinen, was in Wahrheit aber falsch ist.
(nach Mark Twain)
 

Vorbemerkung
Andreas Schober, Richter am Familiengericht Rosenheim, dürfte formuliert haben, was viele Richter denken:
„Wer hier vor das Familiengericht kommt, der will keine Einigung“

Was auf den ersten Blick wie eine traurige, unveränderliche Erkenntnis aussieht ist bei genauer Betrachtung jedoch etwas völlig anderes : nämlich hahnebüchener Unsinn. Es ist denn auch nichts anderes als der Ausdruck von Desinteresse und Unkenntnis und eine vermeintliche Rechtfertigung für willkürliche Selektion: Ein Vorwand für die Unfähigkeit, ja sogar Unwilligkeit, Eltern im Sinne des Kindes zu befrieden.
Es ist gleichermaßen Unsinn übrigens wie die Behauptung, kranke Menschen gingen ins Krankenhaus um zu sterben.
Sie wollten nicht gesund werden.

Eltern, die beim Familiengericht vorstellig werden brauchen Hilfe.
Sie haben Konflikte, die sie nicht mehr untereinander autark lösen können – das bedeutet aber in keiner Weise, dass es nicht möglich wäre. Und die betroffenen Kinder brauchen nicht einen vom Gericht verschärften, immer wieder neu entfachten, prolongierten Elternstreit, sondern Vermittlung und Einigung.

Neben den fatalen Denkfehler der Elternselektion tritt also noch die Unwilligkeit und Unfähigkeit der “professionellen Helfer”,  Streit zu entschärfen und zu schlichten. >> Denkfehler

Wenn beispielsweise Jugendamt oder Verfahrensbeistand nach einem Elterngespräch von 1 h Dauer feststellen,
eine Einigung sei nicht möglich gewesen, das Gericht müsse nun entscheiden, so zeigt auch dies nur völlige Unkenntnis, Interesselosigkeit und fehlendes Engagement.
Konflikte die sich über Jahre aufgebaut haben und bis zum Gericht gelangt sind können nie in einer Stunde aufgelöst werden.

Wer Eltern in einer der schwersten Lebenskrisen im 30 min Takt abfertigt wird freilich keine Einigungen erzielen können und auch keinen Eindruck von Eltern und Kind gewinnen.
Einem Richter, der nach 10 min im ersten Termin schon nach dem „Gutachter“ ruft, fehlt gleichermassen Interesse wie Engagement. So ein Richter wird nicht einmal in der Lage sein, vernünftige Beweisfragen zu stellen.

gut_achten_MD
GG_Art_6_1bis3

Appell an alle Beteiligten
Bewahren Sie bzw. finden Sie zurück zu Anstand, Fairness und Verhältnismäßigkeit. Stellen Sie Ihre persönliche Ideologie zurück und lernen Sie Toleranz.

Appell an Eltern
Lösen Sie Ihre Konflikte unbedingt ohne Gericht und ohne Jugendamt.  >> Nie, Nie, Nie

Appell an Familienrichter und Familienrichterinnen

Achten Sie die Gesetze und auch den Geist der Gesetze.
Weder Umgangsverweigerung, noch Bedrohung und Erpressung, weder Falsche Beschuldigung, noch üble Nachrede und Verweigerung von Gehör sind in einem echten Rechtsstaat legitim.
Richter sollten dies nie dulden und selbstverständlich nie selbst betreiben.
Auch Vorstellungen, die von Ihren eigenen abweichen sind nicht per se eine Kindeswohlgefährdung.

Behandeln Sie Eltern nicht wie Verbrecher.
Eltern am Familiengericht streiten um  Aspekte der elterlichen Sorge – nicht mehr. Es sind keine Straftäter.
Werden Sie nicht Familienrichter, wenn Sie kein Interesse an Menschen haben
Veranlassen Sie eine Mediation, wenn Sie selbst eine Einigung - trotz redlichem und  intensivem Bemühen - nicht erreichen konnten. (§ 36 a FamFG). Schüren Sie nicht Konflikte mit Ideologien und forschen Behauptungen und der Übernahme von forschen Behauptungen.
Halten Sie Ihren „Gerichtssaal sauber“ ! Bieten Sie keine Bühne für Falsche Beschuldigung, Halbwahrheiten, bösartige Unterstellungen und Feindseligkeit. Achten Sie das Grundgesetz. Behauptungen sind solange Behauptungen, bis sie belegt sind. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. 
„Die Beteiligten haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben“
( § 27 FamFG )
Hören Sie allen Beteiligten zu. Zum Recht auf ein faires Gerichtsverfahren gehört die Gewährung rechtlichen Gehörs. Dies geht nicht ohne Zeit und Interesse.
Achten Sie die Menschenrechte. Umgang ist ein Grundrecht für Eltern und Kind,  nichts das freundlicherweise “aus Kulanz” vom Staat gewährt werden kann. Dulden Sie nie  Umgangsverweigerung und Entfremdung.
Machen Sie sich ausnahmslos immer selbst ein Bild von den Beteiligten sowie den  Kindern und ihren Interaktionen mit den Eltern>> Petition § 159
Es ist nicht nur fahrlässig, dies zu unterlassen. Es ist grob fahrlässig.
Der Satz „Ich bin doch kein Psychologe“ als Rechtfertigung, sich nicht selbst ins Bild zu setzen, ist ein Armutszeugnis.  Weder das Jugendamt noch der Verfahrensbeistand und ebensowenig der sog.  Sachverständige sind verlässliche Quellen der Erkenntnis und können den eigenen  Eindruck ersetzen.
Aus viel Halbwissen und vielen Halbwahrheiten wird leider kein  doppeltes Wissen und die ganze Wahrheit.
>> Petition Jugendamt   >> Petition Sachverständige  >> Petition Verfahrensbeistand
Machen Sie sich von dem Gedanken frei, es gäbe einen guten und einen schlechten Elternteil und der „Sachverständige“ sei gar noch in der Lage, dies herauszufinden.
Bestellen Sie ausschließlich dann einen „Sachverständigen“, wenn Sie wirkliche, konkrete Fachfragen haben.
Eigene Unwilligkeit, sich mit einer Familie zu befassen ist kein Grund.
Die Mehrzahl der „Sachverständigengutachten im Familienrecht“ ist  methodisch desolat, inhaltlich beliebig, belanglos und willkürlich und nicht selten sogar wissentlich falsch.
Das Niveau ist meist noch sehr weit unter dem, was im Gymnasium “Facharbeit” heißt. Das Nacherzählen von gegenseitigen Beschuldigungen, undifferenzierte Übernahme von  Aussagen, Vermutungen und pseudowissenschaftliche Tests oder „Beobachtungen“ sind  kein „Gutachten“, sondern Scharlatanerie.
Das desolate, halbseidene Niveau ist für jeden ersichtlich, der sehen und verstehen will.
Fragen Sie sich, ob es glaubhaft ist, dass ein „Sachverstädniger“ ein Kind  nach 30 – 60 min  besser kennt als dessen Eltern, die mit ihrem Kind Jahre in den verschiedensten Situationen verbracht haben. Wenn Sie dies bejahen:
Überlegen  Sie, welches Menschenbild und welche Haltung gegenüber Eltern Sie haben.
 

Geniale_Gutachter_postcard_schmal

Wenn Sie keinen anderen Weg sehen, als ein „Gutachten“ einholen zu müssen, bestellen Sie einen approbierten Kinderpsychologen mit langer Berufs- und Beratungserfahrung, der auch Langzeitverläufe beobachtet hat und die Familie als Ganzes betrachtet. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen.
Bestellen Sie ausschließlich Sachverständige, die Interaktionsanalysen lückenlos mittels  Video dokumentieren und Gespräche aufnehmen.  (1)
Verzichten Sie auf den Verfahrensbeistand. Er hat in der Regel nicht mehr an sozialer,  pädagogischer, psychologischer und pädiatrischer Kompetenz als Sie selbst sie haben könnten. Die  Einschränkung elterlicher Grundrechte durch eine Bestellung des Verfahrensbeistandes  ist nicht berechtigt. Sollten Sie einen Verfahrensbeistand als juristische Unterstützung brauchen, sind sie ohnehin falsch im Richteramt.
Führen Sie das Verfahren, statt es zu verschleppen. Jeder Tag des Ungewissen und des Streites ist für alle  Beteiligten eine Qual. >> Petition Verfahrensdauer
Sorgen Sie dafür, dass es im Gericht wenigstens einen schönen Raum gibt, wo sich auch  ein Kind wohlfühlen kann. Dies ist keine Frage des Geldes, eher des Engagementes und  Geschmackes.
Der „Haftanstaltskalender 2014“ beispielsweise ist weder kindgerecht  noch Ausdruck erlesener Ästhetik.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, wenigstens einen  Raum im Gericht kindgerecht und angenehm einzurichten sollten Sie lieber nicht bei anderen die „Erziehungsfähigkeit“ und „Feinfühligkeit“ beurteilen. >> Ganz anders : FG Kufstein

Achten Sie die Gesetze und auch den Geist der Gesetze : Die Teilnahme an einer „Begutachtung“ ist freiwillig.
Veranlassen Sie keine “Fernbegutachtungen”. Fernbegutachtung ist immer und ausnahmslos unseriös.
Legen Sie in allem einen vernünftigen Maßstab an, der auch für Sie selbst gelten würde.
Bilden Sie sich fort ! Lesen Sie Bücher von Menschen, die über Jahre mit Kindern gearbeitet und auch Langzeitverläufe verfolgt haben. Von einem Richter darf man erwarten, dass er sich auch in der Freizeit weiterbildet, wenn –  wie Insider sagen – der Staat nicht Willens ist, Zeit, Fachbücher, Kurse und Fachzeitschriften  bereitzustellen. Das Gehalt eines Richters läßt ein gutes Leben auch dann zu, wenn  einige hundert private Euro in Fortbildung investiert werden.

In einem Satz:    Behandeln Sie Eltern und Kinder so, wie Sie selbst behandelt werden möchten.

----------------------------------------------------

(1)  “Verhaltensbeobachtung ohne Videografie wäre als wissenschaftliche Methode in der Gegenwart nur höchst unzulänglich, denn die beobachteten Tatbestände müssten entweder aus dem Gedächtnis repliziert oder aber im Beobachtungsprozess selber verschriftlicht werden, um einer späteren Analyse zur Verfügung zu stehen. Beides aber unterliegt starken Informationsdefiziten bzw. -verfälschungen. Erst mit der Möglichkeit, Handlungen so zu speichern, dass sie unendlich oft, zeitlich gedehnt (...) betrachtet werden können, wurde es möglich, die Verhaltensbeobachtung wissenschaftlich quasi salonfähig zu machen. Das Erfordernis der Objektivierbarkeit (...) war damit erfüllt.”
Andre Jakob, “Interaktionsbeobachtung von Eltern und Kind”, Kohlhammer, 1.Auflage 2014, Abschnitt 2.6.
Weniger fundiert, aber mit gleichem Tenor Salzgeber in “Familienpsychologische Gutachten”, C.H.Beck, 5. Aufl. , Rd.Nr. 2126 und 2129:
Als Protokollierungstechnik wäre, nach Einholung der Einwilligung der Gesprächspartner, die vollständige Tonband- oder Videoaufnahme mit anschließender Transkription zu fordern, um eine einwandfreie Dokumentation zu gewährleisten.  (2126) Wenn es der Sache dient oder wenn es vom Gesprächspartner gewünscht wird, dass von Gesprächen Video oder Tonträgeraufnahmen gemacht werden sollen, dann sollte der Sachverständige die Aufzeichnung veranlassen ( 2129 )”
Es ist unmittelbar evident, dass auch ein Richter seine Gespräche mit Kindern mittels Video aufzeichnen sollte.

 

 

In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren,
dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden,
ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen (...) und sie zudem durch Unterhaltszahlungen
auf den Mindestbehalt herabgesetzt werden.
Die Dimensionen solch staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne,
nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.

Harald Schütz, damals Richter am Oberlandesgericht Bamberg,
Am 10. Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt 1997, Seite 466-468

 

Home   Inhaltsverzeichnis   Auf einen Blick   Vorwort   Rechtsstaat ?   Gutachten   Familiengericht   Jugendamt   Lösungen   Wechselmodell   Studie Gustav   Mithilfe   Politik u. Petitionen   Offene Briefe   Satire   Literatur u. Anhang   Impressum